Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
der Gang zum Notar ist nach mit dem zuständigen Ministerium abgestimmter Aussage der Landesnotarkammer Bayern ein triftiger Grund i.S.d. Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre. Der Zutritt der Urkundsperson zu den Beteiligten ist gem. §30 Abs. 4 Satz 2 IfSG zu gestatten, andersherum auch der Zutritt der Beteiligten zur Urkundsperson. Zur Reduzierung von unentdeckten Ansteckungsketten sowie zu Ihrem Schutz und zum Schutz meiner Mitarbeiter, Vertreter und meiner selbst, rufen wir allerdings dazu auf, nur in dringlichen und eilbedürftigen Fällen Beurkundungstermine wahrzunehmen bzw. zu vereinbaren. Der Nachweis eines Termins, z.B. ggü. der Polizei, ist bis auf Weiteres wohl nicht erforderlich, wäre jedoch ggf über eine auf Ihren Wunsch gefertigte Terminsbestätigung möglich.
Bitte beachten Sie außerdem:
um der momentanen besonderen Situation aufgrund des Corona-Virus Rechnung zu tragen, sind Besuche im Notariat Burgau derzeit
möglich. Dies gilt auch für einfache Unterschriftsbeglaubigungen.
Sofern Sie bereits einen Termin haben, melden Sie sich bitte über die Sprechanlage an.
Sollten Sie keinen Termin haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat unter
Es ist auch in Ihrem Interesse, dass sich nicht zeitgleich zu viele Menschen in unseren Räumlich-keiten aufhalten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir bei einer Beurkundung
und beruflich mit der Sache befasste Personen (z.B. Rechtsanwälte) einlassen. Dies betrifft leider auch Kinder, für die Sie derzeit bitte eine anderweitige Betreuung organisieren müssen. Falls Sie oder ein naher Angehöriger
- an Erkältungssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot) leiden oder
- vielleicht sogar Kontakt zu einem Corona-Patienten hatten oder
- in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet (z.B. Italien, Tirol, Schweiz, Frankreich, Madrid) waren, wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens bitte ausschließlich telefonisch an uns. Wir besprechen dann, ob der Termin verlegt werden soll oder Sie bei der Beurkundung vorbehaltlich Genehmigung oder durch Vollmacht vertreten werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Notarin Dagmar Kerler mit dem gesamten Team
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Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.